Privates Baurecht
Auf dem Gebiet des privaten Baurechts/Werkvertragsrecht habe ich mich durch Spezialisierungslehrgänge qualifiziert.
Stillstand auf der Baustelle wegen z.B. Streit um Mängel gilt es stets zu vermeiden. Dem Bauunternehmer entstehen finanzielle Einbußen, den Auftraggeber ärgert die zeitliche Verzögerung. Unvermeidbar treten immer Meinungsverschiedenheiten am Bau bspw. über die Ausführung auf. Hier gilt es eine frühzeitige Klärung herbeizuführen. Hat der Meinungsaustausch der Beteiligten trotz Verhandlungsgeschick nicht zu einer Einigung führen können, kann die Klärung kurzfristig durch einen Schiedsgutachter herbeigeführt werden, auf den sich die am Bau Beteiligten einigen und der per Schiedsvertrag von den Beteiligten gemeinsam beauftragt wird.
Dieser Weg ist kostengünstiger und wesentlich schneller als ein Beweissicherungsverfahren oder gar ein gerichtliches Klageverfahren. Lediglich der Schiedsvertrag muss entsprechend verfasst sein, damit die Interessen der Beteiligten tatsächlich gewahrt werden und letztlich auch die Frage der Kostentragung für die Beauftragung des Sachverständigen mit geregelt wird.
Findet eine Einigung auf einen Schiedsgutachter nicht statt, bleibt häufig nur noch die Einleitung eines gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens und/oder letztlich das Klageverfahren, um Ihre Interessen zu wahren. Auch diese Prozessführung übernehme ich selbstverständlich gerne für Sie.